Der Versicherungmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist ausschließlich seinem Kunden verpflichtet!
Der Versicherungmakler kennt das "Kleingedruckte" und ist gesetzlich verpflichtet, nach angemessener Risiko-/Bedarfs-/Marktanalyse, das beste Preis-/Leistungsangebot für den Interessenten zu ermitteln.
Zudem ist durch die Unabhängigkeit auch eine kompetente Unterstützung im Schadensfall gegeben.