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Haushaltsversicherung

Nahezu 90 % aller heimischen Haushalte sind durch eine Haushaltsversicherung abgesichert.

Diese besteht in den meisten Fällen aus der Bündelung von Einzelrisiken. Man spricht daher auch oft von Bündelversicherungen. (höhere Rabatte bei Bündelung)

Seit Beginn der 90er Jahre bieten die Versicherer eine sogenannte Höchsthaftungssumme für den Ersatz im Schadensfall an.


Was ist denn nun diese Höchsthaftungssumme (HHS)?

Die HHS begrenzt die Schadenersatzleistung des Versicherers.

Der Versicherer übernimmt im Schadenfall den Ersatz des Schadens bis zur HHS auch dann, wenn der tatsächliche Wert weit über dem Wert der versicherten Sache liegt. Das heißt es kommt im Schadenfall zu keinem Abzug für eine eventuelle Unterversicherung. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn die Höhe des zu versichernden Wertes nach den anstaltseigenen m²-Tarifen errechnet wurde. (und diese sind nicht genormt)

 

Trotz dieser „Vorgabe“ durch den Versicherer (oder gerade deshalb) sollte der Neuwert des Inhaltes stets selbst errechnet werden, da in manchen Fällen die HHS viel zu hoch wäre, bzw. auch weit unter meinem tatsächlichen Wert liegen könnte.

 

Was sollte denn die Haushaltversicherung alles abdecken?

Neben jenen Risiken, welche ich als Kunde nicht beeinflussen kann (Einbruch, Diebstahl, Raub, Vandalismus) sollten zudem jedenfalls sämtliche Feuer- (Brand, Blitzschlag, auch indirekt, Explosion) und Elementarrisiken (Sturm, Hagel, Schneedruck) Deckung finden. Die Leitungswasserversicherung deckt jene Schäden, die z.B. aus dem Überlaufen der Badewanne oder aus dem gelösten Schlauch des Geschirrspülers entstehen. Für Schaden an der Innenverglasung (Flachglas) ist die Glasbruchversicherung zuständig. Immer wichtiger wird auch die Privathaftpflichtversicherung, welche jene Schäden deckt, die ich unabsichtlich einem Dritten zufüge. Besitze ich wertvolle Elektrogeräte, ist eine Elektrogeräteversicherung zu überdenken, welche z.B. auch Schäden aus Ungeschicklichkeit deckt. Weitere nicht unwichtige Zusätze wären z.B. Ceranfeld, Kühlgut, Reisegepäck, Aquarien,

 

Was gehört nicht in die Haushaltspolizze?

Leider entdecke ich immer wieder Verträge, welche auch Risiken beinhalten, die mit dem versicherten Objekt so gar nichts zu tun haben. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Rechtsschutz- und/oder Unfallversicherung, welche keine ausreichende Deckung enthalten.

 

Im „Kleingedruckten“ ist dann meist zu lesen, dass z.B. der Rechtsschutz nicht für Prozesse gegen den eigenen Versicherer (Deckungsprozess bei einem Schadenfall) anzuwenden ist.

Oder wer denkt bei einem „Job-Wechsel“ schon an seine Haushaltspolizze. Sollte man aber, denn die Unfallversicherung deckt nicht, wenn sich die Gefahrenklasse ändert, oder neuerdings gefährliche Freizeitaktivitäten ausgeübt werden.

 

Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne zu bestehenden Verträgen, und bitte um Kontaktaufnahme zu einer bedarfsgerechten Risikoanalyse.